#frostkrone
Ethische Grundsätze der Frostkrone Food Group
1 Grundsätzliches Verhalten
1.1 Beachtung von Gesetzen und internen Richtlinien
Gesetze und sonstige rechtliche und steuerliche Vorgaben sowie interne Richtlinien sind von den frostkrone -Gesellschaften in jedem Land einzuhalten. Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, für ihre Tätigkeit relevante Rechtsvorschriften und interne Richtlinien zu kennen und zu beachten.
1.2 Gegenseitige Wertschätzung
Einer unserer wichtigsten Werte ist die Wertschätzung für jeden einzelnen Menschen, die über seinen wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen weit hinausgeht. Wir begegnen unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern mit Fairness und Toleranz. Jede Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder jeder sonstige persönliche Angriff auf einzelne Menschen durch Angehörige einer frostkrone-Gesellschaft widerspricht unseren Unternehmensgrundsätzen und wird nicht geduldet.
1.3 Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit, Offenheit und Ehrlichkeit sind Tugenden, die wir schätzen und zu denen wir stehen; jeder einzelne Mitarbeiter trägt Verantwortung für sein Verhalten. Wir versprechen nur das Machbare und bleiben dadurch glaubwürdig.
1.4 Ansehen von frostkrone
Jeder frostkrone-Mitarbeiter repräsentiert unser Unternehmen durch sein Handeln und Verhalten nach außen. Verstöße gegen Rechtsvorschriften und unsere Werte können dem Ansehen von frostkrone sowie unseren Marken erheblichen Schaden zufügen und sind deshalb zu unterlassen.
2 Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten
2.1 Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
Wir stehen sowohl auf den Beschaffungs- als auch auf den Absatzmärkten im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Unsere Überzeugung ist, dass dieser Wettbewerb mit fairen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausgetragen werden muss und wir mit unseren frostkrone-eigenen Stärken bestehen können. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine rechtswidrigen Mittel zur Erlangung eines Vorteils eingesetzt werden.
Untersagt sind insbesondere:
• Der Informationsaustausch über Preise, Kalkulationen, Kosten, Margen, Produktionsleistungen
oder andere wettbewerbsrelevante Inhalte mit Wettbewerbern.
• Absprachen zur Aufteilung von geographischen Gebieten, Kunden oder Versorgungsquellen, zum Abgabeverhalten bei Angeboten, zu Wettbewerbsverzicht, gemeinsamen Vorgehen gegen Lieferanten oder Kunden oder zu anderen wettbewerbshindernden Handlungen.
• Unzulässige Vereinbarungen über Preisfestsetzungen oder die Ausübung von
Druck zur Beeinflussung von Wiederverkaufspreisen unserer Kunden.
• Weitergabe von Informationen über Kunden/Lieferanten an andere Kunden/ Lieferanten.
2.2 Vorteilsgewährung und -annahme
Bestechung als Mittel zur Erlangung von wettbewerbswidrigen Vorteilen lehnen wir ausdrücklich ab – nicht erlaubt ist deshalb das Anbieten oder das Gewähren von Vorteilen durch Mitarbeiter an Amtsträger oder Geschäftspartner mit dem Ziel, Aufträge oder andere Vorteile zu erlangen.
Ebenso ist es keinem frostkrone-Mitarbeiter gestattet, seine Position im Unternehmen dazu zu benutzen, persönliche Vorteile zu fordern oder anzunehmen.
Ein Mitarbeiter hat seinen Vorgesetzten unverzüglich darüber zu informieren, wenn er mit Forderungen nach Vorteilsgewährungen konfrontiert wird oder ihm solche Vorteile von Geschäftspartnern oder Dritten angeboten werden. Grundsätzlich zulässig ist die Gewährung oder Annahme von Gelegenheits- oder Höflichkeitsgeschenken von symbolischem Wert sowie von angemessenen Essens- oder Veranstaltungseinladungen.
2.3 Erwartungen an Lieferanten und Dienstleister
frostkrone als integeres Unternehmen möchte mit ebensolchen Geschäftspartnern zusammenarbeiten. Von Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir deshalb, dass diese unseren Wertvorstellungen entsprechen und geltende Gesetze einhalten, auf Korruption verzichten, Menschenrechte und Arbeitsgesetze einschließlich Gesetze gegen Kinderarbeit beachten, Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt treffen und entsprechende Regelungen auch in ihrer eigenen Lieferkette einfordern.
3 Umgang mit Mitarbeitern und Sozialpartnern
3.1 Antidiskriminierung
Wir begegnen unseren Mitarbeitern mit Fairness und Toleranz. Wir lehnen ab: Benachteiligungen aufgrund von Nationalität, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Kultur, Aussehen, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, politischer Haltung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen.
3.2 Arbeitsbedingungen
Wertschätzung für unsere Mitarbeiter bedeutet für uns auch, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die ein Höchstmaß an Sicherheit bieten. Alle Mitarbeiter sind gehalten, Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sowie Sicherheitsmängel und mögliche Unfallgefahren ihrem jeweiligen Vorgesetzten zu melden, um entsprechende Vorsorge betreiben zu können.
Die Mitarbeiter erhalten eine angemessene Vergütung. Die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeit und Urlaubsanspruch werden eingehalten. Kinderarbeit sowie jede Form von Zwangs- und Pflichtarbeit wird nicht toleriert.
3.3 Führungskultur
Führung ist für uns gleichbedeutend mit Übernahme von Verantwortung für die anvertrauten Mitarbeiter. Jede Führungskraft muss sich die Anerkennung ihrer Mitarbeiter durch vorbildliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz erarbeiten. Ihre Verantwortung umfasst auch die Unterstützung der Mitarbeiter in ihrer Entwicklung durch anspruchsvolle Aufgaben und geeignete Schulungen.
4 Interessenkonflikte
Im Sinne eines ziel- und ergebnisorientierten Handelns sind Geschäftsentscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen stets vorrangig im Interesse von frostkrone zu treffen, unter Berücksichtigung der legitimen Interessen unserer Kunden und Geschäftspartner. Die Verfolgung eigener Interessen eines Mitarbeiters zum Nachteil von frostkrone ist nicht zulässig. Jeder Mitarbeiter ist deshalb dazu verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte seinem Vorgesetzten oder einer anderen Vertrauensperson offenzulegen.
5 Umgang mit Firmeneigentum und Informationen
5.1 Schutz von Firmeneigentum
frostkrone stellt seinen Mitarbeitern Maschinen/Anlagen, IT, Büro- und Kommunikationseinrichtungen und vieles mehr zur Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung. Dieses Firmeneigentum ist von den Mitarbeitern sachgemäß, verantwortungsvoll, schonend und kostenbewusst zu gebrauchen.
5.2 Vertraulichkeiten von Informationen
Informationen über frostkrone oder Geschäftspartner sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln und dürfen unberechtigten Dritten nicht weitergegeben werden. Diese Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Die Nutzung vertraulicher Informationen zum eigenen Vorteil ist nicht zulässig. Der Umgang mit personenbezogenen Daten hat durch die entsprechenden Mitarbeiter verantwortungsbewusst zu erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen.
5.3 Transparente Prozesse und wahrheitsgemäße Berichterstattung
Prozesse bei frostkrone sollen eine größtmögliche Transparenz aufweisen, um eine bestmögliche Steuerbarkeit und Kontrollierbarkeit zu gewährleisten und Ergebnisse nachvollziehbar zu machen. Alle zu führenden Bücher, Aufzeichnungen und Berichte sind wahr und vollständig und entsprechen den für sie geltenden Regeln und Standards.
6 Nachhaltiges Wirtschaften
Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für uns den verantwortungsvollen und langfristig angelegten Umgang mit Verbrauchern, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Kapitalgebern. Als Hersteller von Lebensmitteln ist frostkrone der Schutz von Umwelt und Natur besonders wichtig, sowohl für uns als auch für nachfolgende Generationen. Alle Mitarbeiter sind dazu angehalten, qualitäts- und verbraucherorientiert zu handeln und die Umwelt zu schützen durch effizienten Ressourceneinsatz, Abfallvermeidung und Wiederverwertung.
7 Beschwerden und Hinweise
frostkrone hat zwei Vertrauenspersonen benannt, bei denen Betroffene und Beobachtende von Gewalt, Mobbing oder Belästigung sich melden können. Ein Kontakt ist persönlich oder anonym über vertrauen@frostkrone.de möglich. Das Anliegen wird in jedem Fall vertraulich behandelt. In den Pausenräumen der Produktion hängen zudem Kummer-/Feedbackkästen, in denen Mitarbeiter entsprechende Anliegen einwerfen können. Die Kästen werden monatlich geleert.
Die frostkrone verfügt zusätzlich über ein weiteres Meldesystem. Als Meldestelle steht Ihnen Biehn & Professionals GmbH zur Verfügung. Beschwerden und Hinweise können online unter https://frostkrone.hinweisgeber-biehn.de/ erfolgen. Dies gilt auch für Hinweise auf einen etwaigen Anpassungsbedarf hinsichtlich der Verhaltensregeln selbst.
Für alle Hinweise, Fragen und Beschwerden wird eine vertrauliche Behandlung zugesichert. Auf Wunsch werden die Hinweise und Beschwerden anonym entgegengenommen und/oder als anonym behandelt. Zu frostkrone gehört auch das Bestreben um eine ausgeprägte Feedback-Kultur, in der jeder Mitarbeiter in der Lage sein soll, ohne Angst vor Repressalien offen und ehrlich seine Meinung sagen zu können. Schriftliche Hinweise können von jedem Mitarbeiter auch in seiner Muttersprache eingereicht werden. Mit Ausnahme von etwaigen Verbindungskosten ist die Kontaktaufnahme zur Meldestelle für Hinweisgeber kostenfrei.
8 Konsequenzen bei Verstößen
Die Verhaltensregeln sind für alle Mitarbeiter von frostkrone verbindlich. Verstöße dagegen werden unabhängig von der Stellung der betreffenden Person im Unternehmen nach gewissenhafter Prüfung und in Übereinstimmung mit den Regelungen des jeweiligen Landes und Standortes geahndet.
Rietberg, August 2024