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Ethische Grundsätze der Frostkrone Food Group

 

1 Grundsätzliches Verhalten

1.1 Beachtung von Gesetzen und internen Richtlinien

Gesetze und sonstige rechtliche und steuerliche Vorgaben sowie interne Richtlinien sind von den frostkrone -Gesellschaften in jedem Land einzuhalten. Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, für ihre Tätigkeit relevante Rechtsvorschriften und interne Richtlinien zu kennen und zu beachten.

1.2 Gegenseitige Wertschätzung
Einer unserer wichtigsten Werte ist die Wertschätzung für jeden einzelnen Menschen, die über seinen wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen weit hinausgeht. Wir begegnen unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern mit Fairness und Toleranz. Jede Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder jeder sonstige persönliche Angriff auf einzelne Menschen durch Angehörige einer frostkrone-Gesellschaft widerspricht unseren Unternehmensgrundsätzen und wird nicht geduldet.

1.3 Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit, Offenheit und Ehrlichkeit sind Tugenden, die wir schätzen und zu denen wir stehen; jeder einzelne Mitarbeiter trägt Verantwortung für sein Verhalten. Wir versprechen nur das Machbare und bleiben dadurch glaubwürdig.

1.4 Ansehen von frostkrone
Jeder frostkrone-Mitarbeiter repräsentiert unser Unternehmen durch sein Handeln und Verhalten nach außen. Verstöße gegen Rechtsvorschriften und unsere Werte können dem Ansehen von frostkrone sowie unseren Marken erheblichen Schaden zufügen und sind deshalb zu unterlassen.

 

2 Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten

2.1 Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Wir stehen sowohl auf den Beschaffungs- als auch auf den Absatzmärkten im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Unsere Überzeugung ist, dass dieser Wettbewerb mit fairen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausgetragen werden muss und wir mit unseren frostkrone-eigenen Stärken bestehen können. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine rechtswidrigen Mittel zur Erlangung eines Vorteils eingesetzt werden.

Untersagt sind insbesondere:

• Der Informationsaustausch über Preise, Kalkulationen, Kosten, Margen, Produktionsleistungen
oder andere wettbewerbsrelevante Inhalte mit Wettbewerbern.

  • Absprachen zur Aufteilung von geographischen Gebieten, Kunden oder Versorgungsquellen, zum Abgabeverhalten bei Angeboten, zu Wettbewerbsverzicht, gemeinsamen Vorgehen gegen Lieferanten oder Kunden oder zu anderen wettbewerbshindernden Handlungen.

• Unzulässige Vereinbarungen über Preisfestsetzungen oder die Ausübung von
Druck zur Beeinflussung von Wiederverkaufspreisen unserer Kunden.

  • Weitergabe von Informationen über Kunden/Lieferanten an andere Kunden/ Lieferanten.

2.2 Vorteilsgewährung und -annahme
Bestechung als Mittel zur Erlangung von wettbewerbswidrigen Vorteilen lehnen wir ausdrücklich ab – nicht erlaubt ist deshalb das Anbieten oder das Gewähren von Vorteilen durch Mitarbeiter an Amtsträger oder Geschäftspartner mit dem Ziel, Aufträge oder andere Vorteile zu erlangen.

Ebenso ist es keinem frostkrone-Mitarbeiter gestattet, seine Position im Unternehmen dazu zu benutzen, persönliche Vorteile zu fordern oder anzunehmen.

Ein Mitarbeiter hat seinen Vorgesetzten unverzüglich darüber zu informieren, wenn er mit Forderungen nach Vorteilsgewährungen konfrontiert wird oder ihm solche Vorteile von Geschäftspartnern oder Dritten angeboten werden. Grundsätzlich zulässig ist die Gewährung oder Annahme von Gelegenheits- oder Höflichkeitsgeschenken von symbolischem Wert sowie von angemessenen Essens- oder Veranstaltungseinladungen.

2.3 Erwartungen an Lieferanten und Dienstleister
frostkrone als integeres Unternehmen möchte mit ebensolchen Geschäftspartnern zusammenarbeiten. Von Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir deshalb, dass diese unseren Wertvorstellungen entsprechen und geltende Gesetze einhalten, auf Korruption verzichten, Menschenrechte und Arbeitsgesetze einschließlich Gesetze gegen Kinderarbeit beachten, Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt treffen und entsprechende Regelungen auch in ihrer eigenen Lieferkette einfordern.

 

3 Umgang mit Mitarbeitern und Sozialpartnern

3.1 Antidiskriminierung

Wir begegnen unseren Mitarbeitern mit Fairness und Toleranz. Wir lehnen ab: Benachteiligungen aufgrund von Nationalität, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Kultur, Aussehen, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, politischer Haltung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen.

3.2 Arbeitsbedingungen
Wertschätzung für unsere Mitarbeiter bedeutet für uns auch, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die ein Höchstmaß an Sicherheit bieten. Alle Mitarbeiter sind gehalten, Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sowie Sicherheitsmängel und mögliche Unfallgefahren ihrem jeweiligen Vorgesetzten zu melden, um entsprechende Vorsorge betreiben zu können.

Die Mitarbeiter erhalten eine angemessene Vergütung. Die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeit und Urlaubsanspruch werden eingehalten. Kinderarbeit sowie jede Form von Zwangs- und Pflichtarbeit wird nicht toleriert.

3.3 Führungskultur
Führung ist für uns gleichbedeutend mit Übernahme von Verantwortung für die anvertrauten Mitarbeiter. Jede Führungskraft muss sich die Anerkennung ihrer Mitarbeiter durch vorbildliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz erarbeiten. Ihre Verantwortung umfasst auch die Unterstützung der Mitarbeiter in ihrer Entwicklung durch anspruchsvolle Aufgaben und geeignete Schulungen.

 

4 Interessenkonflikte

Im Sinne eines ziel- und ergebnisorientierten Handelns sind Geschäftsentscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen stets vorrangig im Interesse von frostkrone zu treffen, unter Berücksichtigung der legitimen Interessen unserer Kunden und Geschäftspartner. Die Verfolgung eigener Interessen eines Mitarbeiters zum Nachteil von frostkrone ist nicht zulässig. Jeder Mitarbeiter ist deshalb dazu verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte seinem Vorgesetzten oder einer anderen Vertrauensperson offenzulegen.

 

5 Umgang mit Firmeneigentum und Informationen

5.1 Schutz von Firmeneigentum

frostkrone stellt seinen Mitarbeitern Maschinen/Anlagen, IT, Büro- und Kommunikationseinrichtungen und vieles mehr zur Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung. Dieses Firmeneigentum ist von den Mitarbeitern sachgemäß, verantwortungsvoll, schonend und kostenbewusst zu gebrauchen.

5.2 Vertraulichkeiten von Informationen
Informationen über frostkrone oder Geschäftspartner sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln und dürfen unberechtigten Dritten nicht weitergegeben werden. Diese Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Die Nutzung vertraulicher Informationen zum eigenen Vorteil ist nicht zulässig. Der Umgang mit personenbezogenen Daten hat durch die entsprechenden Mitarbeiter verantwortungsbewusst zu erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen.

5.3 Transparente Prozesse und wahrheitsgemäße Berichterstattung
Prozesse bei frostkrone sollen eine größtmögliche Transparenz aufweisen, um eine bestmögliche Steuerbarkeit und Kontrollierbarkeit zu gewährleisten und Ergebnisse nachvollziehbar zu machen. Alle zu führenden Bücher, Aufzeichnungen und Berichte sind wahr und vollständig und entsprechen den für sie geltenden Regeln und Standards.

 

6 Nachhaltiges Wirtschaften

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für uns den verantwortungsvollen und langfristig angelegten Umgang mit Verbrauchern, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Kapitalgebern. Als Hersteller von Lebensmitteln ist frostkrone der Schutz von Umwelt und Natur besonders wichtig, sowohl für uns als auch für nachfolgende Generationen. Alle Mitarbeiter sind dazu angehalten, qualitäts- und verbraucherorientiert zu handeln und die Umwelt zu schützen durch effizienten Ressourceneinsatz, Abfallvermeidung und Wiederverwertung.

 

7 Beschwerden und Hinweise

Die frostkrone verfügt über einen Meldekanal zur Abgabe von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Als Meldestelle haben wir ein digitales Meldesystem eingerichtet, über das Hinweise rund um die Uhr vertraulich und sicher abgegeben werden können. Dieses System gewährleistet, dass die gemeldeten Informationen durch juristisch qualifizierte und speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Biehn & Professionals GmbH angemessen behandelt und geprüft werden

Unser digitales Meldesystem erreichen Sie unter https://frostkrone.hinweisgeber-biehn.de

Am Ende des Meldeprozesses erhalten Sie individuelle Zugangsdaten, mit denen Sie sich jederzeit in Ihr persönliches, digitales Postfach einloggen und mit den Mitarbeitenden der Biehn & Professionals kommunizieren können. Auf Wunsch ist auch ein persönliches Gespräch möglich. Diesen Wunsch können Sie im Rahmen des Dialogs über das Meldetool äußern.

Bitte bewahren Sie Ihre Zugangsdaten an einem sicheren Ort auf. Nur so können Sie sich jederzeit wieder einloggen, die Meldestelle bezüglich Ihrer Meldung kontaktieren und die gesetzlich geforderte Rückmeldung über die getroffenen Folgemaßnahmen einsehen.

Zum Schutz der Hinweisgebenden wird ihre Identität vertraulich behandelt und von den Mitarbeitenden der Biehn & Professionals GmbH ausgewählten Personen in unserem Unternehmen nur dann offenbart, wenn dies für das Ergreifen von Folgemaßnahmen erforderlich ist und die weiteren, gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Im Regelfall ist für diese Weitergabe Ihrer Identität Ihre Einwilligung erforderlich.

Zu frostkrone gehört auch das Bestreben um eine ausgeprägte Feedback-Kultur, in der jeder Mitarbeiter in der Lage sein soll, ohne Angst vor Repressalien offen und ehrlich seine Meinung sagen zu können.

Die Hinweise können von jedem Mitarbeiter auch in seiner Muttersprache abgegeben werden.

Mit Ausnahme von etwaigen Internet-Verbindungskosten ist die Kontaktaufnahme zur Meldestelle für den Hinweisgeber kostenfrei.

 

8 Konsequenzen bei Verstößen

Die Verhaltensregeln sind für alle Mitarbeiter von frostkrone verbindlich. Verstöße dagegen werden unabhängig von der Stellung der betreffenden Person im Unternehmen nach gewissenhafter Prüfung und in Übereinstimmung mit den Regelungen des jeweiligen Landes und Standortes geahndet.

                                                        

Rietberg, Mai 2024